Paperman - Ihr kompetenter Verpackungsentsorger

Die 7. Novelle der Verpackungsverordnung ist am 2014 in Kraft getreten.

Einzelhandelsunternehmen sind als sogenannte "Erstinverkehrbringer" dafür verantwortlich, dass die mit Ware befüllte Serviceverpackung lizenziert wird. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass die Entsorgungskosten für Serviceverpackungen, die in private Haushalte gelangen, über Lizenzgebühren bezahlt werden. Soweit Sie von der Regelung betroffen sind, müssen Sie sich grundsätzlich bei einem der entsprechenden Entsorgungssysteme wie DSD oder Interseroh registrieren und die anfallenden Entsorgungsgebühren darüber abführen. Als Ihr Lieferant können wir gerne für Sie diese Lizenzierung vornehmen. In diesem Falll übernehmen wir für sie die komplette Abwicklung. Sie erhalten jeweils zum Quartalsende von uns eine Rechnung und einen Nachweis über Ihre abgerechneten und lizenzierten Verkaufsverpackungen.

Wir beraten Sie gerne und kompetent !